GÖRG begleitet HH2E bei Sanierung in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am 12. November 2024 antragsgemäß die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der HH2E AG sowie deren Tochtergesellschaft, die HH2E Werk Lubmin GmbH, angeordnet.
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